Zuschüsse zur Förderung von Vereinen und Verbänden
Zur Förderung und finanziellen Unterstützung der Vereine im Stadtgebiet hat die Verwaltung bzw. der Stadtrat spezielle Richtlinien erlassen. Nach diesen Grundsätzen werden sowohl jährliche Betriebszuschüsse als auch einmalige Zuwendungen (z. B. für Investitionen oder besondere Aktionen).
Nachfolgend finden Sie die Richtlinien, Zuschussanträge und Formulare für Verwendungsnachweise für die jeweiligen Bereiche zur Förderung von Vereinen und Verbänden.
Die Regelungen der Allgemeinen Richtlinien (A.) finden in allen Bereichen grundsätzlich Anwendung, soweit inhaltlich die speziellen Richtlinien (B. - H.) nicht etwas anderes regeln:
A. Allgemeine Richtlinien für die Gewährung städtischer Zuwendungen
Ansprechpartner | Frau Neidlinger |
Telefon | 08142 200-1451 |
B. Förderung der örtlichen Jugendarbeit
Ansprechpartner | Frau Wagler |
Telefon | 08142 200-1158 |
C. Förderung von Begegnungen im Rahmen von Städtepartnerschaften
Ansprechpartner | Frau Sohn |
Telefon | 08142 200-1030 |
D. Bezuschussung von Mitgliedsbeiträgen
Ansprechpartner | Frau Wagler |
Telefon | 08142 200-1158 |
E. Förderung kultureller Aktivitäten
Ansprechpartner | Frau Steer |
Telefon | 08142 200-1153 |
F. Förderung sozialer Vereinigungen
Ansprechpartner | Frau Wagler |
Telefon | 08142 200-1158 |
G. Förderung denkmalpflegender und denkmalschützender Maßnahmen
Ansprechpartner | Frau Neidlinger |
Telefon | 08142 200-1451 |
H. Förderung des Sports
Ansprechpartner | Frau Horn |
Telefon | 08142 200-1156 |