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Stadtstiftung Musterstadt

Die Stadtstiftung Musterstadt wurde im Jahr 2019 gegründet. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts und hat zum Ziel gemeinnützige und soziale Vorhaben in der Stadt Musterstadt zu unterstützen.

Stiftungskapital beträgt derzeit 500.000 Euro. 
Die Stadtstiftung soll entsprechend der Satzung Initiativen und Projekte in den nachstehenden Bereichen unterstützen:

  • Jugend- und Altenhilfe
  • Kunst- und Kulturförderung
  • Förderung des Breitensports
  • Erziehung und Volksbildung
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zu Gunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke
  • Unterstützung von sich in Notlagen befindlichen Bürgerinnen und Bürger der Stadt Musterstadt

Über die Verwendung der Erträge aus dem Stiftungskapital entscheidet auf Vorschlag des Stiftungsvorstands der Stiftungsrat unter dem Vorsitz des Ersten Bürgermeisters der Stadt Musterstadt.

Wie kann ich die Stadtstiftung Musterstadt unterstützen?

Zunächst vielen Dank dafür, dass Sie in Erwägung ziehen, die Stadtstiftung Musterstadt zu unterstützen.

Sie können dafür mit einer einfachen Spende (individuell oder per Dauerauftrag) auf das Spendenkonto (siehe unten) die Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke fördern oder mit einer Zuwendung zur Erhöhung des Stiftungsvermögens (Zustiftung) den Kapitalstock der Stiftung dauerhaft erhöhen, aus dessen Erträgen wieder Projekte gemäß der Stiftungssatzung unterstützt werden.

Spenden oder Zustiftungen können auf das Spendenkonto der Stiftung, IBAN: DE94 7005 3070 0032 2152 46, BIC: BYLADEM1FFB, Sparkasse Fürstenfeldbruck, überwiesen werden.

Ihre Zuwendung kann bis 200 Euro mittels einfachem Zahlungsbeleg oder Kontoauszug steuerlich geltend gemacht werden. Für alle Zuwendungen, die den Betrag von 200 Euro übersteigen, erhalten Sie gerne eine Bestätigung.

Sollten Sie als Stifterin oder Stifter mit einer Zustiftung das Stiftungskapital der Stadtstiftung Musterstadt nachhaltig stärken wollen, wird empfohlen, einen juristischen Beistand in Anspruch zu nehmen.

Was spricht für eine Spende oder Zustiftung?

  • Sie können Projekte, die den Stiftungszweck der Stadtstiftung Musterstadt erfüllen, im Sinne des Gemeinwohls unterstützen
  • Damit übernehmen Sie gesellschaftliche Verantwortung
  • Sie können wählen, ob Sie ein spezielles Projekt oder dauerhaft die Ziele der Stiftung unterstützen möchten
  • Sie setzen ein persönliches Zeichen für sich und Ihre Stadt Musterstadt
  • Die Stiftung ist eine dauerhafte Einrichtung, so dass Ihre Unterstützung mit unbefristeter Geltungsdauer wirken kann
  • Die Zuwendungen an die Stiftung können steuerlich geltend gemacht werden
     

Sie vertreten eine Initiative oder ein Projekt und wollen einen Antrag zur Förderung durch die Stadtstiftung stellen?

Sie können dies gerne mit einem formlosen Antrag vornehmen. Dieser sollte jedoch mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Welche(r) Initiator oder Organisation verantwortet das Projekt?
  • Angaben zur Initiatorin/zum Initiator oder was ist der genaue Zweck der antragstellenden Organisation?
  • Beschreibung des Projekts.
  • Welche Zielgruppe(n) werden angesprochen?
  • Welche Ziele verfolgt der Antragsteller nachhaltig mit dem Projekt?
  • Woran misst sich der Erfolg des geplanten Projekts?
  • Was macht das Projekt förderungswürdig („Alleinstellungsmerkmal“)?
  • Gesamtkosten des Projekts
  • Mittelherkunft und -verwendung
  • Wer ist der/die Projektverantwortliche innerhalb der Organisation?

Anträge senden Sie bitte an die

Stadtstiftung Musterstadt
Rebhuhnstraße 18
82140 Musterstadt

oder per E-Mail an stadtstiftung@musterstadt.de

Wohin kann ich mich bei Fragen wenden?

Alle Fragen rund um die Stadtstiftung Musterstadt beantworten Ihnen gerne die Stiftungsvorstände Herr Robert Schuhbauer oder Herr Peter Rogalski. Erreichen können Sie die Stiftung telefonisch unter der Rufnummer 08142/200-1410 oder per E-Mail unter stadtstiftung@musterstadt.de